Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne:

Universität Stuttgart
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Datenschutzbeauftragter

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Zweck und Folgen der Nichtangabe

Studierende an der Fakultät Architektur und Stadtplanung der Universität Stuttgart haben nach der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung Entwurfs-/ Projektarbeiten anzufertigen. Auch Studierende ausländischer Hochschulen, die im Rahmen von ERASMUS oder als Freemover an den Lehrveranstaltungen teilnehmen, haben diese Option.

Für die Erstellung der benötigten Entwurfsmodelle kann den Studierenden ein Arbeitsplatz zugewiesen werden. Dieses Angebot gilt im Rahmen des Studiums, es ist jedem Studierenden freigestellt, sich auf um einen Arbeitsplatz zu bewerben.

Die Pflichtangaben sind für die Zuweisung eines Arbeitsplatzes erforderlich, ohne diese Angaben kann keine Arbeitsplatzzuteilung erfolgen.

Wir bitten Sie, sich über das Anmeldeportal anzumelden.

Für alternative Anmeldungen wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Fakultät Architektur und Stadtplanung.

 

 

Rechtsgrundlage

Die Erhebung der Logininformation zur Registrierung sowie Ihr Name und eine Email-Adresse unter der wir Sie erreichen können Kontaktdaten ist für die Vergabe eines Arbeitsplatzes erforderlich. Geben Sie uns freiwillig telefonischen Kontaktdaten an, um können wir Sie im Bedarfsfall (z.B. zur Kontaktaufnahme bei Auffinden eines verlorenen Schlüssels oder eine kurzfristigen Raumsperrung) kontaktieren unterrichtenzu können.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung zum einen mit § 9 Hochschul-Datenschutzverordnung in Verbindung mit § 12 Landeshochschulgesetz und zum anderen in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg.

 

Empfänger

Dekanat der Fakultät Architektur und Stadtplanung der Universität Stuttgart.

Die damit betrauten Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen haben Einblick in Ihre Daten.

 

Dauer der Speicherung

Die Anmeldedaten im Arbeitsplatzvergabeportal werden nach Abgabe der überlassenen Schlüssel und Abnahme der Arbeitsplätze unverzüglich gelöscht.

 

Ihre Rechte

Sie haben das Recht, von der Universität Stuttgart Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/ oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.

 

Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.

 

Bitte wenden Sie sich dazu jeweils an das Dekanat der Fakultät 1.

 

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtvorschriften verstößt.

In Baden-Württemberg ist die Aufsichtsbehörde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

 

Ergänzender Hinweis

Cookies

Es werden grundsätzlich nur so genannte "Session-Cookies" gesetzt. Diese werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht.

Wichtige Termine